Informationen zu Unterrichtsbetrieb und Infektionsschutz ab dem 8. November 2021
von Helmar Ostermeier
Der Infektionsschutz an den Schulen steht an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen. Zudem gilt ab Montag, 8. November, an den Schulen auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht bis auf Weiteres (siehe dazu auch die FAQ „Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?“).
Außerdem bestehen folgende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an den Schulen:
Schülerinnen und Schüler dürfen am Präsenzunterricht nur teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums unter:
www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html