Anmeldung für den Offenen Ganztag 2024/2025
Hinweise zur Betreuungszeit
- Es müssen mindestens zwei Tage gebucht werden.
- Der Freitag zählt nicht dazu und kann gesondert gebucht werden.
Hinweise zur Hausaufgabenbetreuung
Die täglich feste Hausaufgabenzeit beginnt um 14:00 Uhr und endet um 15:15 Uhr.
Grundsätze der Hausaufgabenbetreuung:
- Vorrangig werden alle schriftlichen Aufgaben erledigt.
- Die Hausaufgabe ist selbstständig zu erledigen, bei Bedarf wird Hilfe angeboten.
- Es handelt sich um eine Hausaufgabenhilfe und Kontrolle auf Vollständigkeit, aber keine Korrektur!*
- Wir bieten zusätzlich Förderung bei Bedarf, sind jedoch kein Nachhilfeunterricht.
- Wer vor 15:15 Uhr mit den Hausaufgaben fertig ist, sucht sich still etwas zum Lernen und Üben oder erhält sinnvolle Zusatzübungen.
* Wichtig: Die Kontrolle der Hausaufgaben ist nicht die Aufgabe des Ganztagsangebots, sondern ganz klar die Aufgabe der Eltern. Kontrollieren Sie also bitte täglich die Hausaufgaben Ihres Kindes und überprüfen Sie die Sammelmappe und das Hausaufgabenheft auf wichtige Informationen. Unvollständige Hausaufgaben, Probleme, Fragen etc. notieren wir für Sie im Hausaufgabenheft.
Weitere Informationen
Betreuungszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 11:15 Uhr - 16:00 Uhr
- Freitag: bis 14:00 Uhr
Bei Abwesenheit (Krankheit, Termine, usw.) ist es zwingend notwendig die Schulleitung und das Ganztagspersonal so früh wie möglich telefonisch oder über den Schulmanager zu verständigen!
Telefon: 09955-93120
Die Betreuung im Offenen Ganztag ist wie Unterrichtszeit zu betrachten. Eine vorzeitiges Abholen des Kindes ist nicht vorgesehen. Dafür sind triftige Gründe³ erforderlich. Diese sind vorher (mindestens 2 Tage Vorlauf) bei der Schulleitung schriftlich anzumelden.
1) Sofern Schülerinnen und Schüler an einzelnen Tagen nicht an dem Ganztagsangebot teilnehmen oder das Ganztagsangebot vor dem regulären Ende verlassen wollen, obwohl sie
angemeldet sind, bedarf es einer Beurlaubung (vgl. § 20 Abs. 3 S. 1 BaySchO). 2) Diese ist zuvor schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu beantragen und kann nur durch die
Schulleitung ausgesprochen werden, die im eigenen Ermessen und unter Abwägung der vorgebrachten Gründe und der schulischen Interessen entscheidet. 3) Hierbei können
insbesondere auch die Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten sowie persönliche, erzieherische, gesundheitliche oder familiäre Gründe Berücksichtigung finden.
Schüler können vom Besuch des Ganztagsangebots ausgeschlossen werden, wenn der Einrichtungsbetrieb nachhaltig gestört wird und/ oder den Anweisungen des Personals nicht Folge geleistet wird. Auf dem Weg zur oder von der Einrichtung unterliegt das Kind nicht der Aufsicht und Verantwortung des Betreuungspersonals.
Kosten
- Es fallen Kosten für das Mittagessen an. Diese werden für 11 Monate im Jahr berechnet (August ist beitragsfrei) und jeweils zur Monatsmitte des Folgemonates durch Bankeinzug abgebucht.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlung muss der Schüler/die Schülerin vom Mittagessen ausgeschlossen werden.
- Vorrübergehende Erkrankungen oder sonstige Verhinderungen befreien nicht, auch nicht anteilig, von der Zahlung des Monatsbeitrages.