Aktuelles

Einen Vormittag unter "Spannung" erlebte die Klasse 3a der Grundschule Mamming. Eine Führung durch das Elektrizitäts- und Wasserkraftwerk der Familie Schmid zeigte den Schülern die Erzeugung des Stromes am Beispiel des Energieträgers Wasser auf. Hierzu wurden viele Fragen zu Turbine, Schleuse und Generator gestellt. Schon vorab haben sich die Drittklässler intensiv mit dem Thema Strom im Unterricht auseinandergesetzt. Anhand der verschiedenen Erd- und Stromkabel wurde der Weg des Stromes über alle Spannungsebenen hinweg vom Kraftwerk über den Transformator bis zur Steckdose aufgezeigt. Nach einer energiereichen Brotzeit wurden verschiedene Stromexperimente bis hin zur Wasserstofferzeugung ausprobiert. Ein kleines Stromnetz hat man aufgebaut und hier Lampe und Leiter angesteckt.  Es wurde getestet, welche Stoffe den Strom leiten. Plastik und Holz – das wussten die Buben und Mädchen schon vorab – sind hier fehl am Platz. Bleistift, Eisennagel und die Gabel dagegen, ließen die Lampe aufleuchten und leiteten den Strom. Mittels Elektrolyse ging man in die Wasserstoffproduktion über. Anode und Kathode befanden sich hierzu im Wasser und durch den Stromdurchfluss entstand Sauerstoff und Wasserstoff. Mit einem Feuerzeug machte man die Knallgasprobe, was für staunende Gesichter sorgte. Nach einem lehrreichen und zugleich spaßigen Tag marschierte die Schüler stolz und bestens gelaunt zum Schulhaus zurück. (ez)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei gebe ich Ihnen wichtige Informationen eines kultusministeriellen Schreibens vom 21.04.2022 zum Umgang mit Corona-Infektionsfällen im Schulbereich weiter.

Isolation von infizierten Personen

Nach einem positiven medizinischen Testergebnis (Nukleinsäuretest oder Antigentest) muss man sich unverzüglich in Isolation begeben. Es erfolgt keine eigene Anordnung durch das Gesundheitsamt.
Neu ist, dass die Dauer der Isolation verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:
• Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
• Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
• Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
• Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
• Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, dies gilt auch für betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen. Es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen.

Kontaktpersonen: Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen

Es gibt keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Diese besuchen also ab sofort regulär die Schule, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung des Gesundheitsamts vorliegt.
Es wird eindrücklich geraten, Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten oder das Tragen einer Maske zu befolgen und darauf hingewiesen, dass sich Kontaktpersonen fünf Tage lang täglich freiwillig und eigenverantwortlich zu Hause selbst testen. Die Schulen stellen hierfür keine Selbsttests zur Verfügung. Alternativ kann auch das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen wahrgenommen werden.

Viele Grüße

Die Schulleitung

Um die Beschulung geflüchteter Schülerinnen und Schüler zu organisieren, wurde am Landratsamt eine Steuergruppe unter Mitwirkung von Vertretern aller Schularten im Landkreis gebildet. Derzeit laufen viele Anfragen, wie und wo die Beschulung erfolgen kann. Neben der Klärung inhaltlicher Fragen, geht es auch um organisatorische Aspekte und die Frage an welcher Schule sogenannte „Willkommensgruppen“ gebildet werden können. Diese bilden eine Möglichkeit, die Schüler vor dem Beginn der Schulpflicht, die 3 Monate nach Einkunft eintritt, schulisch aufnehmen zu können. Interessierte Eltern oder Betreuer bzw. Betreuerinnen können sich an der zuständigen Grund – bzw. Mittelschule melden. Dort werden die Daten erfasst und zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls Verteilung der Schüler an die Steuergruppe übermittelt. Es ist vorgesehen, Willkommensgruppen bedarfsorientiert zu planen. Manche Schulen können die Schülerinnen und Schüler eventuell selbst sofort aufnehmen. Eine erste Kontaktaufnahme mit einer Schule bedeutet noch nicht, dass diese Schule dauerhaft besucht wird. Es kann auch sein, dass die Willkommensgruppe an einer benachbarten Schule, die evtl. auch ein Gymnasium oder eine Realschule sein kann, eingerichtet wird. Bescheinigungen über einen aktuellen Masernschutz sollten auf jeden Fall zur Anmeldung mitgebracht werden.

Eine Übersicht im pdf-Format zum Ausdrucken finden Sie wie gewohnt im Downloadbereich ;)