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Corona-Fälle erhalten ab sofort keine telefonische Benachrichtigung mehr

Dingolfing-Landau. Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen erhalten ab sofort neu infizierte Personen keine telefonische Mitteilung mehr durch das Gesundheitsamt. Die Benachrichtigung erfolgt künftig per E-Mail und SMS.

Sofern eine E-Mai-Adresse oder Handynummer vorliegt, werden die Betroffenen auf diesem Weg über das positive Ergebnis informiert. Die vorherige telefonische Information fällt weg. Aufgrund der zahlreichen Fälle wird so der Ablauf vereinfacht.
Die Betroffenen erhalten weiter ihre positiven Testergebnisse direkt und umgehend von den Laboren, so dass sie über ein positives Ergebnis und die entsprechende Isolation direkt über den positiven Test informiert sind.

Weiterhin gilt: Nach zehn Tagen (gerechnet ab Abstrich, bzw. bei Symptomen zum Zeitpunkt des Symptombeginns, jedoch frühestens zwei Tage vor Abstrich) endet bei positiven Fällen die Isolation ohne Test automatisch, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Wenn Sie sich für eine Freitestung entscheiden, buchen Sie bitte einen Schnelltest zum vorzeitigen Quarantäneende frühestens an Tag 7 unter www.coronatest-dgf.de und senden Sie uns das Testergebnis an CTT-BW2@landkreis-dingolfing-landau.de. Die Isolation endet in diesem Fall mit Sendung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Sollte Ihr Test ein positives
Ergebnis zeigen, werden Sie von uns nochmal kontaktiert.

Generell gilt: Wurde bei Ihnen durch Fachpersonal ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus durchgeführt und erhalten Sie danach die Information, dass dieser Test positiv war, dann sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in Isolation zu begeben. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Bleiben Sie in Ihrer Wohnung und vermeiden Sie dort möglichst jeden Kontakt, um ihre Familienmitglieder vor einer Ansteckung zu schützen. Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, sollte sofort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Dies ist wichtig, um das Testergebnis sicher zu bestätigen. Die Isolation dürfen Sie verlassen, um auf direktem Wege zum PCR-Test zu gelangen.

Beispiel Berechnung der Isolation:
PCR-Test an einem Montag. Folgender Dienstag ist Tag 1. Eine Freitestung an Tag 7
ist somit am folgenden Montag möglich. Die Isolation endet ohne Testung am
übernächsten Donnerstag.

In der Schulpraxis ergeben sich für ab sofort neu auftretende Fälle auf dieser Basis folgende Abläufe:

  • Isolation von infizierten Personen (vgl. GMS Ziff. 1); intensiviertes Testregime (vgl. GMS Ziff. 2)

· Weiterhin gilt: Positiv getestete Personen begeben sich umgehend in Isolation, d. h. werden von der Schule nach Hause geschickt bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt. Eine Anordnung des Gesundheitsamtes ist in diesem Fall – wie bisher – nicht erforderlich.

· Positiv getestete Personen, die im Schulbereich per Selbsttest entdeckt wurden, meldet die Schule direkt an das Gesundheitsamt. Positive Einzelergebnisse im Rahmen des PCR-Pooltestverfahrens werden direkt von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet.

· Für die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. des Kurses greift stattdessen – wie schon im GMS bzw. KMS vom 20. Januar beschrieben – automatisch und ohne weitere Anordnung des Gesundheitsamts das intensivierte Testregime nach § 12 Abs. 2 der 15. BayIfSMV (d. h. an den weiterführenden und beruflichen Schulen: täglich Selbsttests für die folgenden fünf Unterrichtstage, an „Pooltestschulen“: zusätzlicher Selbsttest an Tag 5 nach dem letzten engen Kontakt; fällt Tag 5 auf einen Feiertag, wird der Test am Morgen des nachfolgenden Schultags nachgeholt, auch wenn am selben Tag ein PCR-Pooltest stattfindet, dessen Ergebnis ja erst am Abend vorliegt). Das intensivierte Testregime beginnt an dem Unterrichtstag, der auf die Positivtestung des ersten Infektionsfalls folgt; sollte ein weiterer Infektionsfall in der Klasse auftreten, beginnt die Fünf-Tages-Frist des intensivierten Testregimes neu.

· Das intensivierte Testregime schließt auch vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene mit ein. Lehrkräften und sonstigen an der Schule tätigen Personen wird die Teilnahme am intensivierten Testregime empfohlen.

· Eine Kontaktpersonenermittlung bzw. Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist in diesem Fall aufgrund des hohen Schutzniveaus nicht mehr erforderlich.

ein pdf-Dokument des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie im Downloadbereich.