Worauf lässt man sich bei sozialen Medien ein?

Je eine Schulstunde für die siebte und achte Jahrgangsstufe hatte sich Stöger vorgenommen und lag damit vom Umfang her genau richtig. Der „erhobene Zeigefinger“ war dabei nicht sein Stilmittel, vielmehr versetzte er sich in die Lage der Schüler und erkannte es an, dass heutzutage fast alle hier irgendwo angemeldet sind. Da sei auch nichts dabei, solange man sich an Recht und Gesetz halte. Im Rahmen von Fallbeispielen konnte er aufzeigen, wie schnell mal so ganz nebenbei und ohne böse Absicht das Urheberrecht verletzt werde, welche strafrechtlichen Folgen Beleidigungen und Diffamierungen hätten, warum sich einmal im Übermut ins Netz gestellte Bilder nicht mehr völlig beseitigen ließen oder welche Langzeitfolgen das hätte.

 

  „Weniger ist mehr“ und „die Frage, ob man das, was man mit 14 ins Netz stellt auch mit 40 noch lesen bzw. sehen möchte“ seien wichtige Grundprinzipien vor einer Veröffentlichung.  Weiterhin ging Stöger auch auf so genannte „Abofallen“ ein.  Im Zweifelsfall solle man die AGBs lesen oder zumindest immer nach ganz unten scrollen. Auch schade es nicht, sich bei Webseiten das Impressum anzusehen und den Geschäftsführer mal zu googeln, bevor man etwas unterzeichne – ganz praktische und umsetzbare Tipps eben, die vor Ärger schützen können.  Im nächsten Kapitel wandte er sich dem Datenschutz allgemein sowie Verschlüsselungs- und Passworttechniken zu.

 

  Ein letztes großes Anliegen waren dem Polizeihauptkommissar schlussendlich die Chatrooms. Hier zeigte er einen Film, für dessen Inhalt sich der aktuelle Fußballer des Jahres,  Bastian Schweinsteiger, als Pate zur Verfügung stellte und der eindringlich davor warnte, sich mit Chatpartnern zu treffen. Hier würden sich viele Lügner herumtreiben, falsche Identitäten seien an der Tagesordnung. Stöger konnte hier durchaus Betroffenheit erzeugen und die Schülerinnen und Schüler für diese heiklen Themen sensibilisieren. In beiden Klassen wurde er mit Applaus verabschiedet.

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