+++ 3G Regel auf dem gesamten Schulgelände ab 25.11.2021 +++ Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3G-Regel“. Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben.
Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren.

Des weiteren gibt es eine aktualisierte Version zum Umgang mit Krankheitssymptomen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiden aktuellen Schreiben, die Sie wie gewohnt im Downloadbereich finden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

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